Bei einem Projekt, das mehrere Planungsversionen umfasst, liegt unmittelbar nach der Projektneuanlage zunächst nur die erste Planungsversion Angebot freigegeben vor. Die nachfolgenden Planungsversionen (Erstplanung/laufende Planung) müssen Sie dann selbst erstellen, nachdem Sie die Planung der jeweils aktuellen Version abgeschlossen haben.
Wenn Sie eine Planungsversion abschließen, können Sie ohne die entsprechende Anwenderberechtigung keine weiteren Änderungen mehr an ihr vornehmen. Für eine abgeschlossene Planungsversion ist auch keine Termin- und Sachkostenplanung mehr möglich.
Um von der jeweils aktuellen Planungsversion zur nächsten Planungsversion zu gelangen, haben Sie zwei Möglichkeiten:
Aktuelle Planungsversion in neue Planungsversion kopieren
Wenn Sie die Phasen und Informationen der aktuellen Planungsversion mit in die neue Planungsversion übernehmen möchten, klicken Sie auf die Schaltfläche Planungsversion und wählen Sie dann Laufende Planung kopieren > in ...
Abbildung 00909: Laufende Planung kopieren
Nun werden die Phasen und Daten der aktuellen Planungsversion kopiert und vollständig in die neue Planungsversion übertragen.
Die vorherige Planungsversion gilt ab sofort als abgeschlossen, und die neue Planungsversion wird als aktuelle Planungsversion im Register Projektphasen angezeigt.
Sobald die neue Planungsversion als aktuelle Planungsversion im Register Projektphasen angezeigt wird, können Sie sie weiter bearbeiten (& S. 5-38).
Neue Planungsversion ohne Kopie
Wenn Sie eine neue Planungsversion erstellen möchten, ohne die aktuelle Planungsversion zu kopieren, klicken Sie auf die Schaltfläche Planungsversion > Phasen bearbeiten und wählen Sie Planungsversion (z.B. Erstplanung oder laufende Planung), die Sie erstellen möchten.
Die gewünschte Planungsversion wird dann ab sofort als neue aktuelle Planungsversion im Register Projektphasen angezeigt, hat allerdings noch keine Phasen. Letztere können Sie anschließend anlegen und bearbeiten (& S. 5-38).
Die vorherige Planungsversion gilt ab sofort als abgeschlossen.
Freigabe von Planungsversionen
Planungsversionen, die nach ihrer Erstellung freigegeben werden sollen, können mit einem Genehmigungsprozess versehen werden. Siehe auch Freigabe - Planungsversionen (& S. 12-30).