Vertragsdefinition

Es werden dem Kunden nur die Reisekostenarten berechnet, die auch im Vertrag definiert wurden. Nur wenn Sie die Reisekostenart Bahn eintragen, kann diese später auch an den Kunden weiterberechnet werden.

Wie die erfassten Kosten berechnet werden, regelt der Mengentyp. Sie können Kosten 1:1 an den Kunden weiterberechnen oder einen bestimmten Preis definieren (z.B. 1,00 EUR pro Kilometer) und die Menge wird aus der Erfassung übernommen. In der folgenden Zusammenstellung haben wir versucht, anhand einiger Beispiele den Praxisbezug herzustellen.

Es wird zwischen drei Vertragspositionstypen unterschieden:

Erfassen können die Mitarbeiter alle Reisekostenarten unabhängig davon, ob diese im Vertrag definiert wurden.

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Abbildung: Auswahl einer der beiden Reisekosten-Vertragspositionstypen im Vertragsstamm