Die Rücknahme einer Reiseabrechnung erfolgt über Optionen aus den Reiseabrechnungen (& S. 18-68).
Wenn die Reisebuchungsbelege bereits an die Finanzbuchhaltung übergeben wurden, so werden entsprechende Stornobelege erstellt.
Wurden noch keine Buchungen übergeben, sondern lediglich erzeugt, dann werden die Stornobelege direkt als erledigt gekennzeichnet.