Eine Reisekostenabrechnung, die noch nicht gebucht wurde, kann zurückgenommen werden. Anschließend kann der Reisende die Eingaben wieder bearbeiten. Es ist empfehlenswert, den ausgedruckten Beleg entsprechend zu markieren oder sogar zu vernichten. Die Reiseabrechnungsnummer wird entsprechend als ungültig gekennzeichnet und wird nicht wiederverwendet.
Die Rücknahme einer Reiseabrechnung erfolgt über Optionen aus den Reiseabrechnungen (& S. 18-68).