Sie haben die Möglichkeit, den Leistungspositionen sogenannte Zusatzartikel zuzuordnen. Zusatzartikel sind Handelsartikel, Verbrauchsartikel, Zuschläge, Pauschalen oder Dienstleistungen, die im direkten Zusammenhang mit der erbrachten Leistung stehen. Der Zusammenhang zwischen den erfassten Stunden und der abgerechneten Menge des Zusatzartikels wird über die Mengenbehandlung definiert.
Um einer Leistungsposition einen Zusatzartikel zuzuordnen, öffnen Sie im Leistungsstamm zunächst das Register Positionen mit den zugeordneten Mandanten und markieren Sie den gewünschten Mandanten. Markieren Sie dann die gewünschte Leistungsposition, aktivieren Sie mit der rechten Maustaste das Kontextmenü und wählen Sie die Option Zusatzartikel hinzufügen:
Abbildung 07136: Zusatzartikel hinzufügen im Register Positionen des Leistungsstamms
Sie können aus folgenden Zusatzartikeln wählen:
Bei Zusatzartikeln des Typs Menge wird die Menge der benötigten Artikel (z.B. Verbrauchsmaterialien) während der Stundenerfassung abgefragt. Siehe (& S. 6-35).
Der Preis für Zusatzartikel des Typs Zeit wird auf Grundlage der für die übergeordnete Leistung erfassten Arbeitsstunden berechnet. In der Stundenerfassung ist dann für den Zusatzartikel selbst keine Mengenangabe mehr erforderlich. Siehe (& S. 6-30).
Bei Zusatzartikeln des Typs Zuschlag können verschiedene prozentuale Zuschlagssätze zu dem Stundensatz der jeweiligen Leistung definiert und entsprechend abgerechnet werden. Der Stundenerfasser entscheidet dann selbst, wie viele der erbrachten Stunden z.B. als Nachtarbeit oder Wochenendarbeit bewertet werden. Siehe (& S. 6-37).
Zusatzartikel freier Zuschlag
Wie beim Zusatzartikel des Typs Zuschlag werden hier prozentuale Aufschläge ermittelt. Der Basispreis für den Zuschlag läßt sich allerdings frei bestimmen. Siehe (& S. 6-40).
Nachdem Sie die Art bzw. den Positionstyp des Zusatzartikels festgelegt haben, können Sie im Register Positionen - Grundlagen des Leistungsstamms den gewünschten Artikel auswählen und ggf. weitere Angaben vornehmen. Siehe (& S. 6-40).
Zuschlagsregel
Die Zuschläge werden automatisch aus den Uhrzeiten und dem Kalendertag berechnet. Siehe eigenes Kapitel: Zuschlagsregeln (& S. 44-1).