Einleitung

Zuordnung von Leistungen und Artikeln

Die Verkaufspreise einer Dienstleistung hängen in der Regel nicht von der ausführenden Person, sondern von der Art der ausgeführten Tätigkeit ab. Beispielsweise kann ein Ingenieur nach der technischen Planung auch für die Inbetriebnahme eingesetzt und entsprechend anders abgerechnet werden.

Die unterschiedlichen Tätigkeiten, die ein Mitarbeiter ausführen kann, werden als Leistungen bezeichnet (& S. 6-17).

Bei der Rechnungserstellung, also der Übergabe an die Warenwirtschaft, wird die betreffende mit MARIProject verwaltete Leistung dann einem Artikel aus der Warenwirtschaft zugeordnet bzw. in einen Artikel umgewandelt.

Leistung

Artikel

Bezeichnung

Einheit

Ingenieurleistung

10020

Ingenieur

Std.

Beispiel: Zuordnung einer Leistung zu einem Artikel der Warenwirtschaft

Bei der Neuanlage einer Leistung muss der entsprechende Artikel bereits zuvor in der Warenwirtschaft angelegt worden sein.

Optional können mehrere Leistungen über einen einzigen Artikel abgerechnet werden. Es steht Ihnen dann allerdings nur eine Statistik/Auswertung für diesen einen Artikel zur Verfügung.

Leistung

Artikel

Bezeichnung

Einheit

Ingenieurleistung

10020

Ingenieur

Std.

Ingenieur nach §16

10020

Ingenieur

Std.

Sonderfall: Zwei verschiedene Leistungen werden über einen Artikel abgerechnet.

In MARIProject verwaltete Leistungen können weitere Informationen bzw. Zusatzartikel (wie z.B. Nachtzuschläge) enthalten. Die zugehörigen Artikel in der Auftragsbearbeitung können dann entsprechend statistisch ausgewertet werden.