Sofern die Reisekostenfunktion verwendet wird, können Sie hier die Reisekostenregeln für mögliche Dienstreisen einstellen. Sie können festlegen, ob Aufwendungen für Verpflegung pauschal erstattet werden sollen oder nicht. Für weitere Informationen hierzu, siehe Reisekostenregeln (& S. 18-20).
Abbildung 06495: Festlegung der Verpflegungspauschalen im Initialisierungsassistenten
Keine Verpflegungspauschale: es werden keine automatischen Verpflegungspauschalen berechnet
Standard: Pauschalen für Deutschland
Es stehen zwei Regelsätze für Deutschland und ein universeller Regelsatz für alle anderen Länder zur Verfügung. Alle Länder außer Deutschland sollten Import (Template) wählen.
Klicken sie auf Weiter, um zur nächsten Seite des Initialisierungsassistenten zu gelangen. Das folgende Fenster wird geöffnet:
Abbildung 06494: Initialisierungsassistent - Übernahme der vorgenommenen Einstellungen
Sie haben nun die wichtigsten Grundeinstellungen vorgenommen. Klicken Sie auf Fertigstellen, um Ihre Einstellungen zu speichern.