Reiseländer je Regelversion

Die Reiseländer können je Regel eingestellt werden. So können bei Ländern, die nicht die deutschen Regeln verwenden, entsprechende Anpassungen getroffen werden und die Liste kann auf die gewünschten Länder reduziert werden. Es ist auch möglich, für ein Land einzelne Bundesländer anzulegen, wenn man diese statistisch auswerten möchte.

Die Reiseländer werden je Reiseregelversion verwaltet. Die Länder können mit jeder Zeitsteuerung geändert werden.

Wählen Sie in den Reisekostenregeln das Register Einstellungen > Register Grundlagen und klicken Sie auf die Schaltfläche Reiseländer:

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Abbildung: Reiseländer auf Basis einer Reisekostenregel mit Pauschalen

Reiseland

Bezeichnung des Reiselandes

Pauschalsätze und Kürzungen

Die Einstellmöglichkeiten hängen von den Regeln ab, die in den Registern Verpflegungspauschale und Übernachtungspauschale definiert wurden.

Pauschalsätze

Bei der Einstellung von drei Schwellen, können für die drei Zeiten (hier 8, 14, 24 Stunden) die Pauschalsätze für die Verpflegungspauschale und das ausgewählte Land eingetragen werden.

Übernachtungspau­schale

Die Übernachtungspauschale kann dem Reisenden ausgezahlt werden, wenn dieser zum Beispiel eine private Übernachtungsmöglichkeit hat und keinen Beleg vorweisen kann.

Kürzungen

Es kann eine Kürzung für unterschiedliche Mahlzeiten festgelegt werden. In unserem Beispiel werden 20% der 24-stündigen Verpflegungspauschale subtrahiert. Als Methoden stehen Prozentualer Wert und Absoluter Wert zur Verfügung.