Reisekostenregeln (Fortsetzung)

Register Pauschalenbehandlung

00958RK2RegelnPauschalenbehandlung.png

 

Abbildung: Register Pauschalenbehandlung in den Reisekostenregeln

Im Register Pauschalenbehandlung kann ein Land eingestellt werden, welches automatisch keine Pauschalen berechnet. Dieser Mechanismus wird benötigt, wenn ein Arbeitnehmer eine Auswärtstätigkeit in derselben Stadt wie seinem Dienstort durchführt.

Land ohne Pauscha­len

Auswahlfeld, ob ein solches Land definiert wurde.

Dienstort

Auswahl aus den erstellten Ländern.

Register Verpflegungspauschalen

00971RK2RegelnRegisterVerpflegungspauschalen.png

 

Abbildung: Register Verpflegungspauschalen in den Reisekostenregeln.

Pauschale vom Rei­seland abhängig

Diese Einstellung ermöglicht, die Pauschalbeträge für jedes Land einzeln zu definieren.

Verpflegungspau­schale

Zur Anwendung einer Verpflegungspauschale wird eine Reisekostenart benötigt. Diese Reisekostenart muss in den Stammdaten der Reisekostenarten angelegt sein und hier ausgewählt werden. Auswählbar sind nur Reisekostenarten vom Typ Verpflegungspauschale.

Anzahl Zeitschwel­len

Für die gestaffelte Pauschalenberechnung können Sie hier angeben, in wie viele Zeitschwellen ein Reisetag unterteilt werden kann. Für die deutsche Pauschalenberechnung werden zum Beispiel drei Zeitschwellen benötigt. Die Schwellen werden jeweils in Stunden hinterlegt. Die letzte Schwelle sollte immer 24 betragen.

Zeitschwelle 1, 2, 3

Bitte tragen Sie die jeweiligen Stunden ein. Im Beispiel bekommt ein Reisender, der unter 8 Stunden je Tag eine Auswärtstätigkeit ausgeführt hat, keine Verpflegungspauschale, von 8 bis 14 die erste Schwelle, von 14 bis 24 die zweite und bei einem vollen Tag dann die dritte Schwelle. Die tatsächlichen Pauschalenwerte hängen von den Reiseländern ab und werden dort entsprechend hinterlegt. Es werden auch 23:59 als 24 Stunden akzeptiert, da dies eine schnelle Möglichkeit für den Reisenden ist, zwar die Verpflegungspauschale zu erhalten, aber nicht die Übernachtungspauschale.

Register Übernachtungspauschale

00972RK2RegelnRegisterUebernachtungspauschale.png

 

Abbildung: Register Übernachtungspauschale in den Reisekostenregeln

Pauschale vom Rei­seland abhängig

Diese Einstellung ermöglicht die Pauschalbeträge für jedes Land einzeln zu definieren.

Übernachtungspau­schale

Wählen Sie bitte aus den Reisekostenarten die entsprechende Reisekostenart für die Übernachtungspauschalen aus.

Kürzungen

Es kann aus drei Verpflegungskürzungen ausgewählt werden. In der ersten Spalte kann definiert werden, welche Kürzungen gewünscht sind und wie diese bezeichnet werden. In der dritten Spalte wird dann die zugehörige Reisekostenart definiert. Man kann für alle Kürzungen die gleiche Reisekostenart verwenden oder für jede Kürzung eine eigene Reisekostenart anlegen und zuordnen. Je nach Definition an dieser Stelle ändern sich die Einstellmöglichkeiten an den Reiseländern.

Standard

Auf der rechten Seite können die Übernachtungspauschalen so wie die Kürzungen jeweils standardmäßig ein- oder ausgeschaltet werden. Sobald eine Reise mehr als einen Tag tangiert, werden diese Einstellungen berücksichtigt und automatisch berechnet.

Toleranz um Mitter­nacht

Für Mitarbeiter, die über Mitternacht hinaus tätig sind, die jedoch keine Übernachtungspauschale erhalten sollen, kann man eine Toleranzgrenze einstellen. Ist ein Mitarbeiter zum Beispiel bis 1.00 Uhr tätig, erhält er keine Übernachtungspauschale, wenn die Toleranz um Mitternacht auf 1 Stunde gestellt ist. Mitarbeiter, die länger als 1.00 Uhr arbeiten, erhalten hingegen diese Übernachtungspauschale.