Verrechnung

Wird ein Mitarbeiter für ein Projekt aus einem anderen Geschäftsbereich tätig, verursacht er Kosten in seinem eigenen Geschäftsbereich, die Leistung erbringt er jedoch für den Geschäftsbereich des Projektes.

Aus diesem Grund müssen die für einen anderen Geschäftsbereich erbrachten Leistungen zwischen diesen Geschäftsbereichen verrechnet werden.

Derjenige Geschäftsbereich, für den die Leistung erbracht wird, kauft dabei die Leistung eines Mitarbeiters aus einem anderen Geschäftsbereich ein. Siehe dazu Leistungsverrechnung (& S. 19-1).

Interne Verrechnung

Wenn sich der erbringende und der empfangende Geschäftsbereich innerhalb eines Mandanten befinden, ist eine Rechnungsstellung in der Regel nicht erforderlich. In diesem Fall wird zwischen den Geschäftsbereichen eine interne Verrechnung durchgeführt; es erfolgt keine Zahlung.

Sie haben hier die Wahl zwischen einer "spitzen" Abrechnung, welche die Fibu- Verrechnungssätze der Mitarbeiter zugrunde legt, und einer "politischen" Abrechnung, bei der die jedem Mitarbeiter zugewiesenen politischen Verrechnungssätze berücksichtigt werden.

Die interne Verrechnung führt die vom jeweiligen Geschäftsbereich erbrachten und empfangenen Leistungen auf. Damit ist die interne Verrechnung eine Voraussetzung zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Geschäftsbereiche. Dazu stehen Ihnen entsprechende Auswertungen und Übersichten zur Verfügung (& S. 19-1).

Verrechnung zwischen Mandanten

Wenn der erbringende und der empfangende Geschäftsbereich zu unterschiedlichen Mandanten gehören, muss die erbrachte Leistung regulär abgerechnet werden. Dabei wird die Leistung in Rechnung gestellt und entsprechend vergütet.

Zusätzlich werden entsprechende Buchungen in der Finanzbuchhaltung erforderlich. Diese können Sie durch ein internes Projekt mit Vertrag abbilden.